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Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahlen zuständig. Er besteht aus drei Mitgliedern des RefRates. Die Bestellung des Wahlvorstandes und seine Aufgaben richten sich nach § 20  ff. PersVG Bbg.

Dieses Referat  sollte in den ersten sechs Monaten festgelegt werden. Obwohl der Wahlvorstand  erst gegen Ende der Amtszeit seine Funktionen ausüben muss, handelt es sich um ein wichtiges Organ des RefRates. Hier können Mitglieder Einblicke in das Wahlprozedere haben. Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind insbesondere:

  • Die Wahl rechtzeitig einzuleiten

  • Kandidaturbögen und Stimmzettel erstellen

  • Wähler*innen rechtzeitig über Fristen und Termine zu informieren

  • Stimmzettelauszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses

Für weitere Informationen: wahlvorstand@refrat-brandenburg.de

Den Wahlvorstand des Referendarrates bilden Markus Fett, Davina Thalmann und Sabrina Teubert.

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